Trotz autonomem Fahren sieht die Taxi-Branche weiterhin viel Bedarf für ihre Dienstleistung – Ortskundeprüfung für Fahrer und Rückkehrpflicht für Mietwagen nicht überholt
Berlin – Trotz bereits laufender Versuche mit autonomem Fahren sieht die Taxi-Branche weiterhin einen großen Bedarf an Beförderungsleistungen mit Fahrern. „Auch wenn das autonome Fahren sich in einigen Jahren durchsetzt - gute Taxi-Fahrer werden immer gebraucht“, sagte Michael Müller, Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands e.V. (BZP) vor Journalisten in Berlin. Beispiele dafür seien Fahrten im Auftrag von Krankenkassen und Senioren oder Kurierfahrten. „Ein selbstfahrendes Auto verstaut eben keinen Rollstuhl im Kofferraum und trägt auch keine Einkaufstüten bis zur Wohnungstür“. Die Taxi-Branche sperre sich nicht gegen Veränderungen, sicher werde autonomes Fahren auch einen festen Platz bei den Beförderungsdienstleistungen einnehmen. „Wir gehen fest davon aus, dass Angebote mit Fahrer neben Angeboten ohne Fahrer parallel existieren werden und es kein „entweder - oder“ gibt. Das Fernsehen hat das Kino auch nicht völlig verdrängt“, unterstrich Müller.
Das Taxi zähle heute zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Es werde auch in Zukunft für viele Menschen die Mobilität garantieren. Beispielsweise setzt autonomes Fahren auch entsprechende Datennetze voraus. „Es ist aber in einigen dünn besiedelten Regionen noch schwer vorstellbar, dass diese Netze in absehbarer Zeit aufgebaut werden könnten“, meinte Müller.
Zugleich betonte der BZP-Präsident: „Fahrer, die sich in der Stadt auskennen, sind nachweislich schneller am Ziel, als diejenigen, die sich nur auf die Technik verlassen“. Dies sei in vielen Tests erwiesen, auch wenn die Technik regelmäßig verbessert werde und dank Vernetzung auf den Daten vieler beruhe. „Daher sprechen wir uns auch für die Ortskundeprüfung bei der Zulassung von Taxi-Fahrern aus. Das ist beileibe kein alter Hut. Navis haben eben auch Grenzen und versagen beispielsweise bei Sonderspuren für Taxis, Schleichwegen oder Tagesbaustellen“.
Ebenso sei ein Wegfall der Rückkehrpflicht für Mietwagen keine Option. „Wohlweislich unterscheidet der Gesetzgeber zum Wohle des Kunden zwischen Taxi und Mietwagen. Es gibt bei Mietwagen-Chauffeuren keine Beförderungspflicht an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr wie sie das Taxigewerbe hat. Zudem fahren Mietwagen nicht nach festen Tarifen.“ Wenn beispielsweise die Rückkehrpflicht für Mietwagen zu ihrem Betriebssitz aufgehoben werde, kreisen diese Fahrzeuge in den Städten auf der Suche nach Kunden. „Es ist aber weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll, wenn unzählige zusätzliche Autos leer auf Kundensuche unterwegs sind. Beförderungspflicht zu festen Tarifen gewährleistet allein das Taxi“, machte Müller deutlich.
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(Geschäftsführer)
Deutscher Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP)
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(Meldung vom 19.10.2016)