Der normale Autofahrer ärgert sich vielleicht, wenn er im morgentlichen Stau im Berufsverkehr steht und ein Taxi auf der Sonderspur für Busse und Taxen an ihm vorbeibraust. Der Taxifahrer hingegen wird sein Vorfahrtsrecht wahrscheinlich für selbstverständlich halten.
Ganz so einfach ist es jedoch nicht: Viele Privilegien des Gewerbes wie bspw. diverse Sonderrechte im Verkehr, der ermäßigte Umsatzsteuersatz für die Personenbeförderung mit Taxis oder auch die zumindest teilweise Anerkennung von Taxis als Bestandteil des Öffentlichen Personennahverkehrs mussten durch manchmal jahrzehntelange Überzeugungsarbeit erkämpft - und auch immer wieder verteidigt werden!
So hat der BZP 2004 durch sein schnelles, entschlossenes Handeln mit Augenmaß u.a. eine Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen verhindert und so eines der elementaren Bestandteile des gewerblichen Ordnungsrahmens - die Abgrenzung von Taxis und Mietwagen - vor erheblichen Beschädigungen bewahrt.
In der 70-jährigen Geschichte seines Bestehens hat der Verband so mit Hilfe seiner angeschlossenen Landesverbände, regionalen Organisationen und natürlich der Taxi- und Mietwagenunternehmer einen Ordnungsrahmen geschaffen und weiterentwickelt, um den uns auch viele ausländische Kollegen beneiden.
Zu den herausragendsten Erfolgen der gewerbepolitischen Arbeit des BZP und seiner Mitglieder in dieser Zeit zählen:
Die Neuregelung der Rechtsvorschriften für das Taxi- und Mietwagengewerbe im Rahmen der am 1. Oktober 1983 in Kraft getretenen 5. Novelle zum Personenbeförderungsgesetz, der sogenannten "Taxi-Novelle". Mit der Neuregelung wurde langjährigen Anliegen des Gewerbes entsprochen, die hier kurz zusammengefasst genannt seien:
- Eine verbesserte Zulassungsregelung;
- eine verbesserte Regelung im Zusammenhang mit der Übertragung und Verpachtung von Genehmigungen;
- eine erheblich verbesserte Abgrenzung zwischen Taxis und Mietwagen im wohlverstandenen Interesse beider Verkehrsformen;
Im Jahre
1993 initiierte der BZP
gleich zwei herausragende gesetzliche
Novellierungen, die die Arbeit im Taxigewerbe und damit auch die Dienstleistung gegenüber dem Fahrgast entscheidend verbessern respektive für die Zukunft des Gewerbes als ergänzendes Verkehrsmittel im Rahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) noch enorme Bedeutung haben werden:
Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 12, so dass
- das bisher geltende Parkverbot an Taxenständen in ein absolutes Halteverbot umgewandelt wurde,
- die Taxifahrerin bzw. der Taxifahrer sein in zweiter Reihe stehendes Fahrzeug auch verlassen darf, um Fahrgäste ggfs. auch von der Haustür abholen zu können bzw. dort hin zu bringen.
Weitere Anerkennung der Taxis und Mietwagen innerhalb der Systematik des öffentlichen Verkehrs durch Einbeziehung in die Definition des Begriffes Öffentlicher Personennahverkehr in § 8 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes.
Darüber hinaus wurden schon früher außerdem folgende Ziele erreicht:
- die Einführung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung im Mietwagenverkehr;
- Beseitigung der Pflicht zum zwangsweisen Einbau einer Trennwand in Taxis und Mietwagen;
- ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Beförderung von Personen im Taxiverkehr;
- Einführung einer Fachkundeprüfung für Taxi- und Mietwagenunternehmer;
- Verbesserung der Bedingungen für den Einsatz von Taxis im Linienverkehr;
- Sonderrechte für den Taxiverkehr im Rahmen des Straßenverkehrsrechtes, insbesondere Halten in zweiter Reihe und Mitbenutzung von Sonderspuren.
- Ermöglichung des Einbaus eines sicherheitsverbesserten "blinkenden" Taxi-Dachzeichens.
Zu den verbandspolitischen Erfolgen muss man auch sogenannte
Abwehrerfolge zählen. So konnte der BZP Bestrebungen erfolgreich entgegentreten, die auf eine Aufweichung und Aufgabe wichtiger, bewährter Teile des Ordnungsrahmens für das Taxi- und Mietwagengewerbe abzielten. Nur durch das geschlossene Auftreten des Gewerbes konnte z.B. die Aufhebung des Gebots des einheitlichen Farbanstrichs für Taxen sowie die bundesweite Freigabe der Eigenwerbung für Taxis und Mietwagen verhindert werden. 1992 gelang es, die Deregulierung des Taxiwesens zu verhindern.
Über die
aktuelle Arbeit des BZP - seit Frühjahr 2019 mit neuer Namensgebung Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. oder kurz "Bundesverband Taxi" und die Erfolge seiner Aktivitäten können Sie sich im
Tätigkeitsbericht des Geschäftsberichtes informieren, den wir zum Download anbieten.