Funktion + Aufgaben

Der Bundesverband Taxi in seiner Funktion als Spitzenverband des Taxi- und Mietwagengewerbes in Deutschland

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (Kurzform: Bundesverband Taxi) besteht in seiner jetzigen Organisationsstruktur seit 1984. Die Interessen der deutschen Taxi- und Mietwagenunternehmer auf Bundesebene werden bereits seit 1947 vom BZP wahrgenommen, der von 1947 bis 1965 den Namen "Arbeitsgemeinschaft Personenverkehr für das Bundesgebiet e.V."  ("AGP") führte. Nach mehreren Umbenennungen erfolgt im März 2019 der Wechsel zum neuen Namen "Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.".


Aufgabe des Bundesverband Taxi ist es, die Gesamtinteressen der Personenverkehrsunternehmer mit PKW auf nationaler und internationaler Ebene gegenüber Ministerien und anderen Behörden, Organisationen und der Öffentlichkeit zu vertreten. Der Bundesverband Taxi nd seine Landesverbände sowie die ihm angeschlossenen örtlichen Organisationen des Taxi- und Mietwagengewerbes auf Bundesebene leisten ganze Arbeit für diese durch die Betreuung und Förderung gemeinsamer Interessen der Verbandsmitglieder. Mit Satzungsänderung vom 3.7.2014 vertritt der Bundesverband Taxi zudem auch die sozialpolitischen Gesamtinteressen des Gewerbes, er kann damit als Spitzenorganisation im Sinne des Tarifvertragsrechtes und für die Mitglieder, die ihm als Unternehmen angehören, als Tarifvertragspartei tätig sein.

Die Aufgaben des Bundesverbandes Taxi als Spitzenverband

Information
Umfassende Information der Mitgliedsverbände und -organisationen über alle für das Gewerbe wichtigen Angelegenheiten durch BZP-Report, Allgemeine und Vertrauliche Rundschreiben sowie das Intranet.

Begleitung und Unterstützung wichtiger Forschungsvorhaben.

Seine Aufgaben nimmt der Bundesverband Taxi im einvernehmlichen Zusammenwirken mit seinen Landesverbänden und örtlichen Vereinigungen des Taxi- und Mietwagengewerbes in der Bundesrepublik Deutschland wahr. Der föderative Aufbau des Bundesverband Taxi gewährleistet eine sachgerechte Interessenwahrnehmung auf allen Ebenen.

Interessenwahrung
Interessenwahrung gewerbepolitischer Ziele bei: Gesetzesvorhaben und -veränderungen in allen Bereichen des Personenbeförderungsrechts, des sonstigen Gewerberechtes sowie des Straßenverkehrsrechts, des Arbeitsrechts und der Verkehrssicherheit, soweit das Taxi- und Mietwagengewerbe hiervon berührt wird, Verbesserungen der Gewerbebedingungen und Zugangsvoraussetzungen.

Interessenvertretung gegenüber Behörden und anderen Stellen, wie z.B. Mitwirkung bei der Festsetzung von Taxitarifen und Abschluß von Vereinbarungen mit Krankenkassen.

Interessenwahrung der arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Belange.

Interessenwahrnehmung und Zusammenarbeit mit der Bahn AG und anderen öffentlichen Verkehrsträgern.

Förderung
Förderung des Austauschs gewerbepolitischer, wirtschaftlicher und technischer Informationen der Bundesverband Taxi-Mitglieder untereinander durch Informationsdienste, durch regelmäßige Tagungen der Fachausschüsse und im Rahmen von Mitgliederversammlungen.

Förderung nationaler und internationaler Zusammenarbeit mit Organisationen des Verkehrsgewerbes mit gleicher Zielsetzung sowie den in der IRU zusammengeschlossenen europäischen Verbänden des Taxi- und Mietwagengewerbes.

Initiierung
Initiierung von gewerbe- und umweltpolitisch bedeutsamen Pilotprojekten.

Zusammenarbeit
Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit Behörden und anderen Stellen in Form von Beratung und Mitwirkung.

Zusammenarbeit mit der Industrie und Wirtschaft, insbesondere mit der Fahrzeug- und Zubehörindustrie sowie der Versicherungswirtschaft.